Joseph Seidel
10.02.2016

Einbruch in Neu Isenburg: Wer kommt für den entstandenen Schaden auf – Mieter oder Vermieter?

Ratgeber

Regelmäßige Fragen nach Einbruchschäden – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner

Wir stehen immer wieder vor Türen oder Fenstern, die von Einbrechern beschädigt wurden, und damit vor einer Frage. Einbruch in Neu-Isenburg: Wer kommt für den entstandenen Schaden auf – Mieter oder Vermieter?

Als erfahrener Schlüsseldienst Neu Isenburg können wir Ihnen verlässlich Antwort geben. Ihr Vermieter, so lange Sie nicht Schuld an der Beschädigung tragen.

Seriöser MonteurDer Vermieter hat dafür zu sorgen, dass Sie mangelfreie und abschließbare Räume zur Verfügung gestellt bekommen. Werden also bei einem Einbruch Schlösser, Türen und Rahmen oder Fenster und Balkontüren beschädigt, muss der Vermieter für die schnelle Instandsetzung sorgen.

Alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile, die Gegenstand des Mietvertrages sind, gehören damit in seinen Zuständigkeitsbereich. Das gilt auch für in die Wohnung oder Geschäftsräume eingebaute Teile, wie beispielsweise Küchen oder Schränke, die Sie ausdrücklich mit gemietet haben.

Ihre Hausrat- oder Geschäftsversicherung wird in dieser Beziehung nämlich differenzieren, nur die von Ihnen selbst eingebrachten Sachen fallen automatisch unter den Versicherungsschutz.

 

Vermieterpflichten: zusätzlicher Einbruchschutz nicht obligatorisch

Grundsätzlich muss Ihr Vermieter nur für einen durchschnittlichen Schutz der Räume sorgen, nämlich abschließbare Haus- und Wohnungstüren.

Legen Sie großen Wert auf Sicherheit, beispielsweise durch hochwertige oder zusätzliche Schlösser, Riegel und Sicherungen gegen das Aufhebeln von Fenstern und Türen, ist Ihr Vermieter nicht dazu verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen (Übersicht der Vermieterpflichten) – bis auf wenige Ausnahmen: Wurde nämlich bereits in Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume eingebrochen und die Tür dabei beschädigt, können Sie auf dem Einbau einer Sicherheitstür bestehen.

→ Schauen Sie dafür einfach auf unsere Seite Einbruchschutz Neu Isenburg.

Ansonsten obliegt es Ihnen selbst, sollte sich Ihr Vermieter nicht zur Nachrüstung bereit erklären. Ebenso angreifbar ist ein Schließzylinder, der mehr als einen Zentimeter aus dem Schloss herausragt. Hier können Hebelwerkzeuge angesetzt werden, um das Schloss aufzubrechen. Hausratversicherer legen großen Wert darauf, dass der Zylinder bündig abschließt – Ihr Vermieter sollte die Voraussetzung dafür schaffen, dass Sie Ihren Hausrat überhaupt versichern können.

Kreidetafel mit EinbruchschutzAn dieser Stelle geben wir unseren Kunden immer einen wichtigen Tipp: Besprechen Sie Ihr Vorhaben unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Vermieter.

Werden nämlich Türspione oder Riegel angebracht, muss in die Bausubstanz eingegriffen werden – und die gehört dem Vermieter. Auch bei Jalousien oder Gittern an Fenstern und Türen hat er ein Wörtchen mitzureden, schließlich wird der optische Eindruck des Gebäudes beeinflusst.

Ein konstruktives Gespräch zu den Vorteilen dieser Schutzmaßnahmen sorgt für Klarheit. Die einzelnen Punkte Ihrer Einigung sollten Sie allerdings schriftlich fixieren und sich bestätigen lassen. So vermeiden Sie bei Ihrem Auszug lästige Streitereien in Bezug auf Rückbau oder Entschädigung.

 

Einfache Sicherheitsmaßnahmen ohne Probleme

Empfinden Sie das in Ihrer Wohnungstür vorhandene Schloss als zu unsicher, können Sie für Ersatz sorgen. Mit einem hochwertigen Sicherheitsschloss und einem bedarfsgerechten Schließblech können Sie schon eine deutlich größere Hürde für Einbrecher aufbauen.

Selbstverständlich können wir Ihnen hier geeignete Modelle empfehlen und für einen schnellen Austausch sorgen. Das Original-Schloss inklusive der übernommenen Schlüssel verwahren Sie sorgfältig, um bei einem Auszug den Rücktausch vornehmen zu können. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass dies bei Schließanlagen, die sämtliche Türen im Haus umfassen, nicht funktioniert.

Andererseits können sie mit den Griffen an Fenstern und Balkon- oder Terrassentüren durchaus so verfahren: Einfach gegen abschließbare Varianten austauschen, die Originale verwahren und deutlich mehr Sicherheit genießen. Bei diesen Maßnahmen greifen wir weder in die Bausubstanz ein, noch wird der optische Eindruck des Hauses insgesamt beeinträchtigt.

 

Dilemma der Vermieter – kein Versicherungsschutz möglich

Für Hausbesitzer eröffnet sich auf der Grundlage der Rechtsprechung eine schwierige Situation: Sie können die Einbruchschäden an Türen

und Fenstern nicht versichern, denn die Gebäudeversicherung sieht keinen diesbezüglichen Schutz vor. Allerdings sind die für die Kosten der Instandsetzung von Türen, Schlössern und Fenster verantwortlich.

Die Hausratversicherung wiederum, die Sie in jedem Fall für die einbruchbedingten Reparaturkosten entschädigt, ist Ihre Privatangelegenheit.

Schützen Sie sich!Hier empfiehlt sich ein vertrauensvolles Verhältnis zum Vermieter, das allen Seiten gerecht wird:

Schließen Sie Ihre Hausratversicherung bedarfsgerecht ab und klären Sie im Vorfeld, wer für die Absicherung der fest mit dem Gebäude verbundenen Einbauten, wie beispielsweise der Küche, verantwortlich zeichnet.

Je genauer Sie sich hier einigen, desto reibungsloser wird Ihr Mietverhältnis laufen – insbesondere im Schadensfall.



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